Inkasso · Deutschland

Inkassoschreiben: Ein privater Brief, kein Vollstreckungstitel

Ein Inkassoschreiben kommt von einem Inkassounternehmen, das eine Forderung eines Gläubigers übernommen oder gekauft hat. Es ist ein privater Brief: Ein Inkassobüro hat keine staatlichen Befugnisse und kann selbst nichts pfänden.

Wie ernst: RoutineAuch bekannt als: Inkassobrief, Forderungsschreiben, letters from firms like EOS, Creditreform, Riverty, PAIR Finance, coeo

Das Schreiben fordert Zahlung einer Forderung, die das Inkassounternehmen für einen Gläubiger eintreibt oder von ihm gekauft hat. Zum ursprünglichen Betrag kommen Inkassokosten und Zinsen hinzu. Für eine Pfändung bräuchte es zuerst einen gerichtlichen Titel – den hat ein Inkassobüro mit diesem Brief nicht (Verbraucherzentrale).

Inkassodienstleister müssen registriert sein. Die Registrierung lässt sich kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz prüfen – Inkasso ohne Registrierung ist illegal.

Das erste Schreiben muss nach RDG §13a bestimmte Angaben enthalten: den Namen des ursprünglichen Gläubigers, den Grund der Forderung, die Zinsberechnung, die Inkassokosten und die Aufsichtsbehörde.

Wer ihn verschickt

Ein privates, registriertes Inkassounternehmen (Inkassodienstleister), das im Auftrag eines Gläubigers handelt. Die Registrierung ist Pflicht und kann kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz geprüft werden.

Briefkopf einer Inkassofirma (nicht des ursprünglichen Geschäfts), ein „Aktenzeichen“ oder eine „Forderungsnummer“, eine Aufstellung mit Hauptforderung + Inkassokosten + Zinsen, der Name des ursprünglichen Gläubigers (RDG §13a schreibt diese Angaben im ersten Schreiben vor) und kurze Zahlungsfristen mit Eskalationsdrohungen.

Die Frist

Eine gesetzliche Frist enthält dieses Schreiben nicht. Das Zahlungsdatum im Brief wählt das Inkassounternehmen selbst.

Wenn Sie nichts tun

Das Schreiben selbst hat keine unmittelbare Vollstreckungswirkung: Ein Inkassounternehmen kann nicht selbstständig pfänden – dafür braucht es zuerst ein Urteil oder einen Vollstreckungstitel aus einem förmlichen Verfahren, vollzogen durch einen Gerichtsvollzieher (Verbraucherzentrale). Schweigen bedeutet in der Praxis aber meist: weitere Briefe, wachsende Kosten und irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Wie es eskaliert

  1. 01Weitere Inkassoschreiben mit zusätzlichen Gebühren und Verzugszinsen (BGB §288).
  2. 02Das Inkassounternehmen oder der Gläubiger beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid (ZPO §692) – ab dann laufen gerichtliche Fristen.
  3. 03Ohne Widerspruch: Vollstreckungsbescheid (ZPO §699) und Vollstreckung (Gerichtsvollzieher, Konto- oder Lohnpfändung).
  4. 04Ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei (SCHUFA) kann folgen – die Bedingungen dafür wurden hier nicht verifiziert.

Ihre Möglichkeiten im Verfahren

  • Das Inkassounternehmen lässt sich kostenlos im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister (Bundesamt für Justiz) prüfen – Inkasso ohne Registrierung ist illegal.
  • Fehlen die Pflichtangaben nach RDG §13a (Gläubiger, Grund und Datum der Forderung, Zins- und Kostenaufstellung), können sie beim Inkassounternehmen eingefordert werden.
  • Bei einer unberechtigten Forderung kann dem Inkassounternehmen schriftlich widersprochen werden – die Verbraucherzentrale stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief und einen Online-Inkasso-Check bereit und beschreibt für diesen Fall den Widerspruch ohne Zahlung, auch ohne Teilzahlung.
  • Bei einer berechtigten Forderung kann die Hauptforderung gezahlt oder schriftlich eine Ratenzahlung verhandelt werden; überhöhte Inkassokosten lassen sich beanstanden – sie dürfen nicht über dem liegen, was ein Anwalt rechtmäßig abrechnen dürfte (Verbraucherzentrale).

Häufige Fragen

Kann das Inkassobüro mein Konto pfänden?

Nein. Ein Inkassounternehmen hat keine staatlichen Befugnisse. Für eine Pfändung braucht es zuerst ein Urteil oder einen Vollstreckungstitel aus einem förmlichen Verfahren, vollzogen durch einen Gerichtsvollzieher (Verbraucherzentrale).

Woran erkenne ich, ob das Inkassounternehmen seriös ist?

Registrierte Inkassodienstleister stehen im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz – die Suche ist kostenlos. Unregistriertes Inkasso ist illegal.

Welche Angaben muss das erste Schreiben enthalten?

Nach RDG §13a: den ursprünglichen Gläubiger, den Grund der Forderung, die Zinsberechnung, die Inkassokosten und die Aufsichtsbehörde. Fehlen sie, können sie eingefordert werden.

Quellen

Fakten am 28. August 2026 gegen die unten genannten Quellen geprüft.