Rundfunkbeitrag · Deutschland
Festsetzungsbescheid zum Rundfunkbeitrag: Mehr als eine Zahlungsaufforderung
Der Festsetzungsbescheid setzt Ihre offenen Rundfunkbeiträge förmlich fest. Anders als die gewöhnlichen Zahlungsaufforderungen davor ist dieser Bescheid die rechtliche Grundlage für eine Vollstreckung – und mit jedem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag fällig.
Wie ernst: Handeln nötigAuch bekannt als: Beitragsbescheid, letter from 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice', GEZ-Bescheid (colloquial, outdated)
Der Bescheid ergeht, wenn fällige Rundfunkbeiträge nicht gezahlt wurden – „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt“ (rundfunkbeitrag.de). Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung geschuldet.
Mit jedem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 % des Rückstands fällig, mindestens 8 €.
Der entscheidende Unterschied zu den Briefen davor: Das Glossar von rundfunkbeitrag.de erklärt, „Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.“
Wer ihn verschickt
Formal Ihre Landesrundfunkanstalt (z. B. WDR oder BR) – zentral verwaltet vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in Köln, der die Briefe druckt und versendet.
Briefkopf „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (oder einer Landesrundfunkanstalt), das Wort „Festsetzungsbescheid“, Ihre neunstellige Beitragsnummer, ein Zeitraum und Betrag des Rückstands plus „Säumniszuschlag“ – und eine Rechtsbehelfsbelehrung zum Widerspruch.
Die Frist
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich; nach dem anwendbaren Landesrecht gilt ein per Post versandter Bescheid am 4. Tag nach der Aufgabe als bekannt gegeben (rundfunkbeitrag.de/widerspruch).
Wenn Sie nichts tun
Der Bescheid wird unanfechtbar: „wird der Bescheid nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist unanfechtbar“ (rundfunkbeitrag.de/widerspruch). Da er einem vollstreckbaren Titel entspricht, kann dann vollstreckt werden – „durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher“ (rundfunkbeitrag.de/vollstreckung), also per Kontopfändung oder Lohnpfändung.
Wie es eskaliert
- 01Jeder weitere Festsetzungsbescheid fügt einen Säumniszuschlag von 1 % des Rückstands hinzu, mindestens 8 € (rundfunkbeitrag.de).
- 02Vollstreckungsersuchen an die örtliche Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher (rundfunkbeitrag.de).
- 03Kontopfändung – „Ihr Konto wird bis zur Begleichung des Pfändungsbetrags gepfändet. Überweisungen und Abhebungen sind nicht möglich“ – oder Lohnpfändung über den Arbeitgeber (rundfunkbeitrag.de/vollstreckung).
- 04Eine Pfändung endet erst mit vollständiger Zahlung des Pfändungsbetrags – eine Ratenvereinbarung hebt sie nicht auf (rundfunkbeitrag.de/vollstreckung).
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich dieser Bescheid von den Briefen davor?
Die gewöhnlichen Zahlungsaufforderungen sind keine Vollstreckungsgrundlage. Der Festsetzungsbescheid schon: Er „entspricht einem vollstreckbaren Titel“ (rundfunkbeitrag.de) und wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist unanfechtbar.
Reicht eine E-Mail für den Widerspruch?
Nein. Akzeptiert werden Schriftform, Erklärung zur Niederschrift oder De-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur – einfache E-Mail und Telefon nicht (rundfunkbeitrag.de/widerspruch).
Hebt eine Ratenzahlung eine laufende Kontopfändung auf?
Nein. Eine Pfändung endet erst mit vollständiger Zahlung des Pfändungsbetrags – eine Ratenvereinbarung hebt sie nicht auf (rundfunkbeitrag.de/vollstreckung).
Quellen
Fakten am 28. August 2026 gegen die unten genannten Quellen geprüft.