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Vollstreckungsbescheid: Die zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens

Ein Vollstreckungsbescheid ergeht, weil gegen einen früheren Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wurde. Er steht kraft Gesetzes einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (ZPO §700) – und er ist die letzte Gelegenheit, die Forderung mit einem einfachen Einspruch zu stoppen.

Wie ernst: Vollstreckung nahAuch bekannt als: VB, enforcement order from the Mahngericht

Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite und deutlich gefährlichere Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird erlassen, weil auf den Mahnbescheid kein Widerspruch folgte – wieder auf Antrag des Gläubigers, wieder ohne inhaltliche Prüfung der Forderung.

Kraft Gesetzes steht er einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (ZPO §700). Das heißt: Der Gläubiger kann bereits den Gerichtsvollzieher schicken oder das Konto pfänden lassen, während Ihre Einspruchsfrist noch läuft.

Zugleich ist er die letzte Station, an der sich die Forderung noch mit einem einfachen Einspruch aufhalten lässt. Danach wird der Titel rechtskräftig – und bleibt es für 30 Jahre (BGB §197 Abs. 1 Nr. 3).

Wer ihn verschickt

Dasselbe Mahngericht – das zentrale Amtsgericht für das gerichtliche Mahnverfahren –, das schon den Mahnbescheid erlassen hat, erneut auf Antrag des Gläubigers.

Wieder ein gelber Umschlag vom Amtsgericht bzw. Mahngericht; das Wort „Vollstreckungsbescheid“; Bezug auf den früheren Mahnbescheid und dessen Geschäftsnummer; eine Belehrung über den Einspruch; die Summe enthält jetzt auch Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Die Frist

Für den Einspruch gelten 2 Wochen ab Zustellung: Der Vollstreckungsbescheid wird wie ein Versäumnisurteil behandelt (ZPO §700), und die Einspruchsfrist dafür ist eine zweiwöchige Notfrist ab Zustellung (ZPO §339). Gerechnet wird ab dem Datum auf dem gelben Umschlag.

Wenn Sie nichts tun

Ohne Einspruch wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Vollstreckbar ist er ohnehin von Anfang an (ZPO §700: er „steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich“) – die Vollstreckung wartet also nicht einmal das Fristende ab. Nach Fristablauf entfällt der ordentliche Weg, sich zu wehren, und die nie inhaltlich geprüfte Forderung steht für 30 Jahre fest (BGB §197 Abs. 1 Nr. 3).

Ihr Datum berechnen

Die Regel oben ist das, was das Gesetz vorgibt. Tragen Sie die Daten Ihres eigenen Schreibens ein, und daraus wird ein Datum.

Dieses Datum steht auf dem Umschlag oder der Zustellungsurkunde, nicht im Brief — geben Sie es ein, dann berechnen wir die Frist für Sie.

Wie es eskaliert

  1. 01Der Titel wird rechtskräftig.
  2. 02Auf Antrag des Gläubigers folgen Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Ihr Bankkonto (ZPO §829, §835).
  3. 03Scheitert die Vollstreckung, können Sie zur Vermögensauskunft geladen werden (ZPO §802f-Kontext).
  4. 04Die Forderung bleibt 30 Jahre lang vollstreckbar (BGB §197 Abs. 1 Nr. 3).

Ihre Möglichkeiten im Verfahren

  • Der Einspruch kann innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung beim Gericht eingelegt werden (ZPO §700 in Verbindung mit §339) – die Sache geht dann in ein normales gerichtliches Verfahren.
  • Die titulierte Summe einschließlich Kosten kann bezahlt werden, um weitere Vollstreckung zu beenden.
  • Droht eine Kontopfändung, kann das Konto in ein P-Konto umgewandelt werden (ZPO §850k), um den monatlichen Grundfreibetrag zu schützen.

So antworten Sie

Mögliche Antworten

  • Widerspruch einlegenEinspruch gegen den Vollstreckungsbescheid · § 700 Abs. 1 ZPO i. V. m. §§ 338, 339, 340 ZPOFormular: Kein vorgeschriebener Vordruck. § 340 Abs. 1 ZPO verlangt eine Einspruchsschrift; mit dem Vollstreckungsbescheid wird ein Einspruchsblatt zugestellt, das verwendet werden kann. Die Schriftform ist zwingend — Anwälte und Behörden müssen nach § 130d ZPO über beA/beBPo einreichen.
  • Fristverlängerung beantragenAntrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung · § 719 Abs. 1 i. V. m. § 707 ZPO (über § 700 Abs. 1 ZPO)
  • Ratenzahlung beantragenZahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger (Ratenzahlung gegen Ruhen der Vollstreckung)
  • Zahlung bestätigenNachweis der Erfüllung und Aufforderung zur Rückgabe des Titels

Wohin und wie

  • Brief an das Gericht
  • Einschreiben (Übergabe-Einschreiben / Einschreiben mit Rückschein)
  • Telefax an das Gericht
  • Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts
  • Sicherer Übermittlungsweg (Mein Justizpostfach / eBO; beA und beBPo für Berufsträger)
  • Einfache E-Mail
  • Telefon

Damit es zählt

Eine Antwort ist nur dann fristgerecht, wenn sie das im Bescheid genannte GERICHT erreicht hat — nicht den Gläubiger und nicht dessen Anwalt. §694(1) ZPO verlangt, den Widerspruch schriftlich bei dem Gericht einzulegen, das den Mahnbescheid erlassen hat; gegen den Vollstreckungsbescheid wendet §700(1) ZPO die Vorschriften über das Versäumnisurteil an, sodass die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung beträgt und eine Notfrist ist (§339(1) ZPO). Das Absendedatum wahrt keine von beiden. Eine versäumte Notfrist heilt nur die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Verhinderung (§233 ZPO): der Antrag läuft zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses, und nach einem Jahr seit Fristende ist er überhaupt nicht mehr möglich (§234 ZPO).

Häufige Fragen

Kann schon vollstreckt werden, obwohl meine Einspruchsfrist noch läuft?

Ja. Der Vollstreckungsbescheid ist von Anfang an vorläufig vollstreckbar (ZPO §700) – die Vollstreckung muss das Fristende nicht abwarten.

Wurde die Forderung irgendwann inhaltlich geprüft?

Nein. Im gerichtlichen Mahnverfahren prüft kein Gericht, ob die Forderung berechtigt ist. Ohne Einspruch wird sie trotzdem für 30 Jahre festgestellt (BGB §197 Abs. 1 Nr. 3).

Was bewirkt der Einspruch?

Die Sache geht in ein normales gerichtliches Verfahren mit Verhandlung (ZPO §700 in Verbindung mit §339).

Quellen

Fakten am 28. August 2026 gegen die unten genannten Quellen geprüft.