Inkasso · Großbritannien

Notice of Enforcement — die sieben Tage vor dem Besuch

Ein Vollstreckungsbeauftragter darf nicht einfach auftauchen. Das Gesetz zwingt ihn, vorher zu warnen, und diese Warnung ist dieses Schreiben. Es verschafft ein kurzes, festes Fenster — und nutzen lässt es sich nur durch Zahlung, eine Vereinbarung oder einen Antrag bei dem Gericht, das den Titel ausgestellt hat.

Wie ernst: Vollstreckung nahAuch bekannt als: bailiff notice, enforcement agent notice, 7 day notice, notice of enforcement agent action

Regel 6 der Taking Control of Goods Regulations 2013 verlangt, das Notice of Enforcement mindestens 7 klare Tage vor der Pfändung zu geben. Sonntage, gesetzliche Feiertage, Karfreitag und der erste Weihnachtstag zählen nicht mit, und „klare Tage“ schließen auch den Tag der Bekanntgabe und den Tag des Handelns aus.

Regel 7 bestimmt den Inhalt: Name und Anschrift, die Aktenzeichen, das Datum, das Urteil, die Anordnung oder die sonstige Vollstreckungsbefugnis, auf die es gestützt ist, die Forderung und die Vollstreckungskosten, die Zahlungswege, die Kontaktdaten und das Datum, bis zu dem eine Zahlung die Pfändung verhindert.

Ein Gericht kann die Frist verkürzen, aber nur, wenn es überzeugt ist, dass die Gegenstände sonst weggeschafft oder veräußert würden, um die Vollstreckung zu vereiteln.

Wer ihn verschickt

Ein Vollstreckungsbeauftragter oder dessen Büro — ein High Court Enforcement Officer, ein County Court Bailiff oder ein zertifizierter Beauftragter, der für eine Kommune oder einen Gläubiger handelt.

Ein Schreiben mit der Überschrift „Notice of Enforcement“, einem Aktenzeichen, dem Datum, dem zugrunde liegenden Urteil oder Beschluss, einer Aufschlüsselung von Forderung und Vollstreckungskosten und einem Datum, bis zu dem eine Zahlung die Pfändung verhindert. Es kann per Post kommen, durch den Briefschlitz eingeworfen oder sichtbar angebracht werden.

Die Frist

Mindestens 7 klare Tage, bevor gepfändet werden darf. Beim Zählen bleiben Sonntag, gesetzlicher Feiertag, Karfreitag und der erste Weihnachtstag außer Betracht, und „klare Tage“ schließen sowohl den Tag der Bekanntgabe als auch den Tag des Handelns aus (Taking Control of Goods Regulations 2013, Regel 6). Maßgeblich ist das Datum auf dem Schreiben; die sieben klaren Tage sind die Untergrenze darunter.

Wenn Sie nichts tun

Ist die Frist verstrichen, darf der Beauftragte erscheinen und Gegenstände pfänden. Die Gebühren steigen mit jeder Stufe der Vollstreckung, und gepfändete Gegenstände können abtransportiert und zur Deckung von Forderung und Gebühren verkauft werden.

Wie es eskaliert

  1. 01Der Beauftragte darf nach Fristablauf erscheinen und Gegenstände pfänden (Taking Control of Goods Regulations 2013, Regel 6).
  2. 02Stufengebühren kommen hinzu und steigen vom Compliance-Stadium über den Besuch bis zum Verkauf.
  3. 03Gepfändete Gegenstände können abtransportiert und verkauft werden; der Erlös geht auf Forderung und Gebühren.
  4. 04Das zugrunde liegende Urteil oder der Beschluss bleiben in Kraft, wie der Besuch auch ausgeht.

Ihre Möglichkeiten im Verfahren

  • Den auf dem Schreiben genannten Betrag samt der ausgewiesenen Vollstreckungskosten vor dem genannten Datum zahlen.
  • Mit dem Büro des Beauftragten eine Ratenvereinbarung treffen und einhalten.
  • Vom Büro schriftlich eine Aufschlüsselung von Forderung und Gebühren sowie die Vollstreckungsbefugnis verlangen.
  • Bei dem Gericht, das den Titel ausgestellt hat, die Aussetzung beantragen — der Beauftragte kann sie nicht gewähren.
  • Schuldnerberatung suchen: Das ist die letzte Stufe vor dem Besuch, und die Frist ist kurz.

So antworten Sie

Es folgt nur das Verfahren: an wen gezahlt wird, was verlangt werden kann und durch welche Tür ein Antrag geht.

Mögliche Antworten

  • Den Betrag zahlenPayment of the sum on the notice, including the enforcement costs shown
  • Raten vereinbarenPayment arrangement with the enforcement agent's office
  • Aufschlüsselung verlangenWritten request for a breakdown of the debt, the fees and the enforcement power · Taking Control of Goods Regulations 2013, regulation 7
  • Bei Gericht beantragenApplication to the court to stay or suspend the writ or warrant · Application notice (Form N244) at the court that issued the writ or warrant

Wohin und wie

  • Das Büro des Beauftragten unter der abgedruckten Rufnummer — gut, um Zahlung zu vereinbaren, aber lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich geben.
  • Die Zahlungsseite des Beauftragten, soweit das Schreiben sie nennt; bewahren Sie das Aktenzeichen auf.
  • Royal Mail Signed For an das Büro des Beauftragten, für alles, was mit Datum in die Akte gehört.
  • Das Gericht, das den Titel ausgestellt hat, für einen Aussetzungsantrag.

Was beizulegen ist

  • Eine Kopie des Schreibens, zu allem, was Sie senden.
  • Nachweis über bereits geleistete Zahlungen.
  • Eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben, wenn Raten vorgeschlagen werden.
  • Das Aktenzeichen des Urteils oder Beschlusses für den Gerichtsantrag.

Damit es zählt

Eine Zahlung zählt, wenn das Büro des Beauftragten sie vor dem Datum auf dem Schreiben hat. Eine Vereinbarung zählt, wenn dieses Büro sie festhält. Ein Aussetzungsantrag zählt nur, wenn das Gericht, das den Titel ausgestellt hat, ihn einreicht.

Häufige Fragen

Wie zähle ich die sieben klaren Tage?

Lassen Sie den Tag der Bekanntgabe und den Tag, an dem gehandelt würde, außer Betracht, und zählen Sie dazwischen keinen Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag und ersten Weihnachtstag mit (Regel 6). Maßgeblich ist das auf dem Schreiben abgedruckte Datum.

Kann der Beauftragte früher kommen?

Nur aufgrund einer gerichtlichen Anordnung und nur, wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Gegenstände sonst weggeschafft oder veräußert würden, um die Vollstreckung zu vereiteln (Regel 6).

Kann der Beauftragte die Vollstreckung stoppen?

Nein. Nur das Gericht, das den Titel ausgestellt hat, kann ihn aussetzen, auf einen dort gestellten Antrag. Der Beauftragte kann eine Ratenvereinbarung treffen, was etwas anderes ist.

Das Schreiben lag ohne Umschlag im Briefkasten.

Regel 8 lässt die Bekanntgabe per Post, per Fax oder anderen elektronischen Mitteln, durch den Briefschlitz, durch Anbringen an einer Stelle, an der es wahrscheinlich bemerkt wird, oder durch persönliche Übergabe zu. All das gilt als gegeben.

Quellen

Fakten am 10. September 2026 gegen die unten genannten Quellen geprüft.