Steuern · Deutschland

Mahnung des Finanzamts mit Säumniszuschlägen: Was der Rückstand bedeutet

Dieses Schreiben listet unbezahlte Steuern plus Säumniszuschläge auf und setzt ein kurzes letztes Zahlungsfenster. Die Zuschläge sind keine Ermessensstrafe – sie entstehen automatisch kraft Gesetzes, sobald die Fälligkeit überschritten ist.

Wie ernst: Handeln nötigAuch bekannt als: Säumniszuschlag notice, Mahnung über rückständige Steuerbeträge, Kontoauszug/Rückstandsaufstellung des Finanzamts

Absender ist die Erhebungs- bzw. Vollstreckungsstelle Ihres Finanzamts. Das Schreiben stellt die rückständige Steuer und die aufgelaufenen Säumniszuschläge zusammen und nennt einen Zahlungstermin – üblicherweise etwa eine Woche voraus.

Die Säumniszuschläge betragen 1 % je angefangenem Monat auf die auf volle 50 € abgerundete rückständige Steuer (AO §240). Sie entstehen automatisch – die bayerische Steuerverwaltung formuliert: sie „entstehen kraft Gesetzes“. Niemand muss sie erst festsetzen.

Häufig warnt der Brief bereits vor der „Vollstreckung“ als nächstem Schritt – und das Finanzamt kann tatsächlich ohne Gericht vollstrecken.

Wer ihn verschickt

Ihr örtliches Finanzamt – genauer dessen Erhebungs- bzw. Vollstreckungsstelle, die für das Einziehen der Steuern zuständig ist.

Briefkopf des Finanzamts, Wörter wie „Mahnung“ und „Rückstand“, eine Tabelle mit „Steuer“, „Säumniszuschlag“, „fällig seit“, eine Summe „zu zahlender Betrag“ und ein Zahlungstermin etwa eine Woche voraus; oft der Hinweis auf „Vollstreckung“ als nächsten Schritt.

Die Frist

Die Zahlungsfrist der Mahnung beträgt in der Regel eine Woche – AO §259: „mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt“. Sie läuft ab dem Datum der Mahnung bzw. dem darin genannten Zahlungstermin.

Wenn Sie nichts tun

Die Säumniszuschläge wachsen weiter – 1 % des abgerundeten Rückstands je angefangenem Monat (AO §240). Nach der Mahnung darf die Vollstreckungsstelle ohne Gericht vollstrecken: In der Regel werden Rückstände zuerst angemahnt oder die Vollstreckung wird angekündigt, dann folgen die Maßnahmen (lfst.bayern.de) – Pfändung von Lohn und Bankkonten, von beweglichem Vermögen und Immobilien.

Wie es eskaliert

  1. 01Die Zuschläge laufen monatlich weiter auf (AO §240).
  2. 02Vollstreckungsankündigung oder direktes Tätigwerden der Vollstreckungsstelle (lfst.bayern.de; AO §259).
  3. 03Behördliche Pfändung von Bankkonto oder Lohn per Pfändungsverfügung – ohne Beteiligung eines Gerichts (AO §309).
  4. 04Pfändung beweglicher Sachen und Vollstreckung in Immobilien (lfst.bayern.de).

Ihre Möglichkeiten im Verfahren

  • Der aufgelistete Gesamtbetrag kann bis zum genannten Termin gezahlt werden.
  • Bei der Stundungs- und Erlass-Stelle des Finanzamts kann eine Stundung (Aufschub oder Raten) beantragt werden – für manche Steuern möglich, wenn der Anspruch nicht gefährdet erscheint (lfst.bayern.de); die Behörde empfiehlt, sich vor dem Fälligkeitstermin zu melden.
  • Bei derselben Stelle kann in Härtefällen nach einem Erlass gefragt werden (lfst.bayern.de nennt „Stundungs- und Erlass-Stellen“).

Häufige Fragen

Kann das Finanzamt wirklich ohne Gericht pfänden?

Ja. Das Finanzamt vollstreckt selbst: Konto oder Lohn werden per behördlicher Pfändungsverfügung gepfändet, ohne dass ein Gericht beteiligt ist (AO §309).

Kann der Säumniszuschlag noch verhindert werden?

Die bereits entstandenen Zuschläge sind kraft Gesetzes entstanden (AO §240). Weitere kommen mit jedem angefangenen Monat des Rückstands hinzu, solange nicht gezahlt ist.

Wie viel Zeit bleibt nach dieser Mahnung?

Die Zahlungsfrist der Mahnung beträgt in der Regel eine Woche (AO §259).

Quellen

Fakten am 28. August 2026 gegen die unten genannten Quellen geprüft.