Gericht · Deutschland
Strafbefehl: Eine Verurteilung auf dem Papier – noch nicht endgültig
Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Verurteilung, die ohne Gerichtsverhandlung auf dem Papier ergeht – für weniger schwere Delikte. Das Gericht hat nur nach Aktenlage entschieden; Sie wurden nie persönlich angehört. Ohne Einspruch binnen zwei Wochen sind Sie genau so verurteilt, wie es dort steht.
Wie ernst: Vollstreckung nahAuch bekannt als: penal order, Strafbefehl des Amtsgerichts
Das Strafbefehlsverfahren wird für weniger schwere Delikte genutzt – etwa Schwarzfahren, Ladendiebstahl oder Trunkenheitsfahrt. Das Amtsgericht entscheidet ohne Hauptverhandlung, auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft (StPO §407).
Verhängt werden können eine Geldstrafe in Tagessätzen, ein Fahrverbot, Einziehung, die Entziehung der Fahrerlaubnis – und mit Verteidiger sogar eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (StPO §407).
Der entscheidende Punkt: Das Gericht hat nur die Wahrscheinlichkeit nach Aktenlage geprüft. Bleiben die zwei Wochen ungenutzt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wer ihn verschickt
Ein Amtsgericht (Strafgericht), auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft – das Gericht entscheidet ohne Verhandlung (StPO §407).
Gelber Umschlag mit Datumsstempel von einem Amtsgericht; Titel „Strafbefehl“; genannt werden die Staatsanwaltschaft und ein Aktenzeichen (z. B. eine „Cs“-Nummer); aufgeführt sind die Tat, Zahl und Höhe der Tagessätze, ein etwaiges Fahrverbot – und die Belehrung über den zweiwöchigen Einspruch.
Die Frist
Der Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung möglich – beim erlassenden Amtsgericht, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle (StPO §410). Die Frist läuft ab dem Zustelldatum auf dem gelben Umschlag.
Wenn Sie nichts tun
Der Strafbefehl erhält die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils: „Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich“ (StPO §410 Abs. 3). Sie sind dann verurteilt; die Geldstrafe wird eingezogen – und kann sie nicht beigetrieben werden, tritt Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle: zwei Tagessätze entsprechen einem Tag (StGB §43).
Wie es eskaliert
- 01Die Verurteilung wird rechtskräftig – mit der Wirkung eines normalen Strafurteils (StPO §410; justiz.nrw).
- 02Geldstrafe und Kosten werden vollstreckt.
- 03Ist die Geldstrafe nicht beizutreiben: Ersatzfreiheitsstrafe – ein Tag Haft je zwei Tagessätze, mindestens ein Tag (StGB §43).
- 04Ein Fahrverbot oder andere im Strafbefehl angeordnete Maßnahmen werden wirksam.
Häufige Fragen
Wie kann ich verurteilt sein, ohne je vor Gericht gewesen zu sein?
Genau so funktioniert das Strafbefehlsverfahren: Das Amtsgericht entscheidet ohne Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft, nur nach Aktenlage (StPO §407).
Was passiert nach einem Einspruch?
Die Sache geht normalerweise in eine echte Hauptverhandlung. Das NRW-Justizportal warnt: Das „Verbot der Schlechterstellung“ gilt dort nicht – das Urteil kann auch höher ausfallen.
Was ist, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird?
Kann die Geldstrafe nicht beigetrieben werden, tritt Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle: zwei Tagessätze entsprechen einem Tag Haft, mindestens ein Tag (StGB §43).
Ab wann laufen die zwei Wochen?
Ab der Zustellung – dem Datum, das auf dem gelben Umschlag gestempelt ist (StPO §410).
Quellen
Fakten am 28. August 2026 gegen die unten genannten Quellen geprüft.